Grundsätzlich:
Meine Dienstleistungen im Nebenamt biete ich zu einem fairen Stundenansatz von CHF 100.- an.
Mir ist wichtig, dass meine Unterstützung für Menschen zugänglich bleibt. Sollte Ihre finanzielle Situation eine Herausforderung darstellen, finden wir gemeinsam eine passende und faire Lösung.
Kontaktieren Sie mich gerne jederzeit unverbindlich.
Trauer-Zeremonien
Für eine persönlich und individuell gestaltete Abschiedszeremonie entstehen in der Regel Kosten zwischen
CHF 450.– bis ca. CHF 1'600.–
Im Preis inbegriffen ist eine Vorbesprechung, in der wir gemeinsam die Zeremonie besprechen und ich Ihre Wünsche und Anliegen abholen kann. Je nach Ort der Durchführung, Reiseaufwand oder besonderen Wünschen kann der Preis entsprechend angepasst werden.
Hier ein paar Preis-Beispiele:
1. Beispiel
Fr. 450.– für eine schlichte Grabesrede (Mo–Fr z.B. im Friedental Luzern oder nahen Umgebung), kurze telefonische Vorbesprechung, ein Lied, besinnliche Worte; ohne besondere Zusatzwünsche; inkl. Fahrspesen.
2. Beispiel
Fr. 600.– für eine schlichte Trauerfeier (Mo–Fr z.B. im Friedental Luzern oder Umgebung), inklusive Vorbesprechung, 1–2 Liedern sowie einer kurzen persönlichen Predigt; ohne besondere Zusatzwünsche; inkl. Fahrspesen.
3. Beispiel
Fr. 700.– bis Fr. 1'000.– für eine Trauerfeier (Mo–Fr, z. B. im Friedental Luzern oder Umgebung), inklusive Koordination mit weiteren Mitwirkenden (z. B. Musiker:innen oder weiteren Redner:innen), einer persönlich gestalteten Predigt, dem Erstellen eines Liedblatts sowie – auf Wunsch – dem Vorlesen eines Lebenslaufs in Mundart; Fahrspesen inbegriffen.
4. Beispiel
Fr. 1'000.– bis Fr. 1'600.– (je nach Zeitaufwand) für auswärtige Trauerfeiern, inklusive 1–2 Vorbereitungsgesprächen, Begleitung von Naturbestattungen sowie Berücksichtigung spezieller Wünsche; inkl. Fahrspesen / auf Anfrage auch samstags möglich.
Wichtiger Hinweis:
Diese Preisangaben gelten für Personen ausserhalb meines hauptamtlichen Wirkens als Seelsorger im Viva Luzern Eichhof. Um auch weiteren Zielgruppen – insbesondere konfessionslosen Menschen – eine individuell zugeschnittene Feier zu ermöglichen, habe ich mein Pensum im Hauptamt entsprechend reduziert.
Freie Hochzeitszeremonie und weitere Feste
Hochzeiten, Willkommensfeste oder andere Feiern gestalte ich persönlich und individuell nach Ihren Wünschen. Die gemeinsame Vorbereitung und Ihre Vorstellungen stehen dabei im Mittelpunkt.
Für die Planung und Gestaltung sind in der Regel 2–3 Vorbesprechungen vorgesehen.
Die Kosten bewegen sich je nach Umfang meist zwischen
CHF 950.– bis ca. CHF 1'700.–
Je nach Ort der Durchführung, Reiseaufwand oder besonderen Wünschen kann der Preis entsprechend angepasst werden.
Hier ein paar Preis-Beispiele:
1. Beispiel
Fr. 950.– für eine schlichte Hochzeitszeremonie in der näheren Umgebung, inklusive einem Vorbereitungsgespräch, Austausch per WhatsApp sowie auf Wunsch einfacher Liedbegleitung; ohne besondere Zusatzwünsche; Fahrspesen inbegriffen.
2. Beispiel
Fr. 1'200.– für eine persönlich gestaltete Hochzeitszeremonie, inklusive 1–2 Vorbereitungsgesprächen und Austausch per WhatsApp, bei der die individuellen Wünsche des Brautpaares gemeinsam erarbeitet werden; Fahrspesen inbegriffen.
3. Beispiel
Fr. 1'700.– für eine umfassend vorbereitete Hochzeitszeremonie innerhalb der Schweiz mit längerem Anfahrtsweg, inklusive 2–3 Vorbereitungsgesprächen und Austausch per WhatsApp, bei der die individuellen Wünsche des Brautpaares sorgfältig ausgearbeitet werden; Fahrspesen inbegriffen.
Unterhaltungsanlässe
Gerne stelle ich für Sie ein individuell abgestimmtes Unterhaltungsprogramm zusammen – mit Comedy-Zauberei, musikalischen Einlagen und stimmungsvollen Momenten der Magie.
Der Aufwand für die Vorbereitung und Präsentation professioneller Zauberkunst sowie die Entwicklung und Anschaffung hochwertiger Requisiten wird häufig unterschätzt. Je nach Veranstaltungsort, Umfang des Programms und Ihren individuellen Wünschen bewegen sich die Kosten in der Regel zwischen:
CHF 800.– bis ca. CHF 1'700.–
Teilen Sie mir einfach Ihre Vorstellungen und Wünsche mit. Gerne erstelle ich Ihnen darauf basierend eine unverbindliche Offerte.
Hier ein paar Preis-Beispiele:
1. Beispiel – CHF 800.–
Unterhaltungsprogramm von ca. 30 bis 40 Minuten Dauer, inklusive eines Vorgesprächs zur Abstimmung des Programms auf Ihre Zielgruppe und Ihre individuellen Wünsche.
2. Beispiel – CHF 1'200.–
Unterhaltungsprogramm für einen Anlass mit mehreren Auftritten über den Event verteilt, z. B. zwei bis drei Einsätze von jeweils 15 bis 20 Minuten. Inklusive eines Vorgesprächs zur individuellen Abstimmung auf Ihre Gäste und den Charakter der Veranstaltung.
3. Beispiel – ab CHF 1'700.–
Unterhaltungsprogramm für einen Anlass innerhalb der Schweiz mit längerer Anreise. Inklusive ein bis zwei Vorgesprächen zur detaillierten Planung und Anpassung an Ihre Zielgruppe. Dieses Angebot kann auch ein abendfüllendes Programm von ca. 90 bis 120 Minuten umfassen.
Die genannten Preise dienen als Richtwerte. Gerne erstelle ich Ihnen eine individuelle Offerte, die auf Ihre Wünsche, den Veranstaltungsort und den gewünschten Umfang des Programms abgestimmt ist.

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Ritualbegleitung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Ritualbegleitung, die über die Website oder auf anderem Wege zwischen dem/der Ritualbegleiter/in und dem/der Auftraggeber/in vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Bestätigung (E-Mail, Formular, Vertrag) oder
- mündliche Vereinbarung mit anschliessender Terminbestätigung.
Der Vertrag gilt als Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
3. Leistungen
Die angebotenen Leistungen umfassen insbesondere:
- Beratung und Vorgespräche
- individuelle Konzeption von Ritualen
- Durchführung und Begleitung von Ritualen
- optional Nachgespräche
Der konkrete Leistungsumfang wird individuell vereinbart.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Sofern nicht anders angegeben, sind Preise:
- pauschal vereinbart oder
- gemäss individueller Offerte festgelegt.
Zahlungsbedingungen:
- Anzahlung zur Terminreservation möglich
- Restbetrag spätestens bis zum Durchführungstermin fällig
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR.
5. Terminabsagen und Rücktritt
Gemäss Art. 404 OR kann ein Auftrag jederzeit beendet werden.
Bei Terminabsagen gelten folgende Regelungen:
- Absage bis 7 Tage vor Termin: die entstanden Vorgesprächskosten
- Absage bis 3 Tage vor Termin: Teilhonorar fällig
- kurzfristige Absage: volles Honorar möglich
Diese Regelung dient der Deckung bereits entstandenen Aufwands.
Ausnahmefälle: Bei schwerwiegenden, unvorhersehbaren Ereignissen (insbesondere Krankheit, Unfall oder Todesfall im nahen Umfeld) kann von den Stornobedingungen ganz oder teilweise abgewichen werden. Es wird eine faire, einvernehmliche Lösung angestrebt.
Bei Ausfall des/der Ritualbegleiter/in wird – soweit möglich – ein Ersatztermin oder eine Vertretung organisiert.
6. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht für:
- indirekte Schäden und Folgeschäden
- persönliche Gegenstände der Teilnehmenden
Die Haftung für Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen (Art. 101 OR).
7. Mitwirkungspflichten
Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Rituals notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Daten werden ausschliesslich zur Vertragserfüllung verwendet.
9. Urheberrecht
Sämtliche Konzepte, Texte und Inhalte bleiben geistiges Eigentum des/der Ritualbegleiter/in, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des/der Ritualbegleiter/in.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.